Prüfungsauswahl

Wichtige Anmerkungen für ihre Merkmalliste!

Jeder Prüfling muß aus der Merkmalliste seine Kriterien aufgrund seiner gewählten Konstruktion und seiner Beschreibung des Gesellenstücks selbständig zusammenstellen. Die Liste soll für alle Tischlerprodukte anwendbar sein, die als Gesellenstück in Frage kommen. Das Gesellenstück ist von der fachlichen Seite her zugelassen, wenn aufgrund von Konzept und Fertigungszeichnung 10 Punkte erreicht werden. Eine Liste mit den ausgewählten Merkmalen, Punkten und Bewertungskriterien muss zur Vorstellung des Gesellenstücks (Mappenvorlage) in 2‑facher Ausführung vorgelegt werden.

Bei der Mappenabgabe obliegt es dem zugeteilten Prüfungsteam zu entscheiden, ob die gewählten Bewertungskriterien gerechtfertigt sind oder geändert werden müssen. Die gewählten Bewertungskriterien müssen sowohl in der Entwurfsmappe als auch bei der Gesellenzeichnung erkennbar und zweifelsfrei bemaßt sein. Wurde „Nachhaltigkeit“ als Kriterium gewählt, dann sind bereits bei der Mappenabgabe entsprechende Nachweise vorzulegen.

Sollte ihr Gesellenstück mehr Kriterien enthalten ist dies zulässig, wird aber nicht in die Bewertung einfließen. Wählen sie deshalb nur diese Merkmale aus die auch Bewertet werden sollen. Je Kriterium kann nur die volle Punktzahl vergeben werden, eine Teilbepunktung ist nicht zulässig.
Drücken sie den Button „Drucken“ nur wenn die endgültige Fassung ihrer Merkmale für ihr Gesellenstück feststeht. Diese Merkmalliste wird damit an ihre eingetragene E-Mail Adresse und an die Tischlerinnung versand.